Sitzung: 19.01.2023 GR/068/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Übergangsfrist für die Einführung des § 2b UStG zu nutzen und die Optionserklärung vom 14. Oktober 2016 nicht zu widerrufen.