Sitzung: 17.02.2022 GR/054/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
1. Die Gemeinde Saaldorf-Surheim bestellt einen persönlich genannten Mitarbeiter der actago GmbH, Straubinger Str. 7, 94405 Landau a. d. Isar mit Wirkung vom 01.01.2022 gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum externen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Saaldorf-Surheim. Seine Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Insbesondere aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Einstimmig beschlossen Ja
19 Nein 0 Anwesend 19
2. Die Gemeinde Saaldorf-Surheim bestellt einen persönlich genannten Mitarbeiter der actago GmbH, Straubinger Str. 7, 94405 Landau a. d. Isar mit Wirkung vom 01.01.2022 zum externen Informationssicherheitsbeauftragten für die Gemeinde Saaldorf-Surheim. Seine Aufgabe ist die Umsetzung des Informationssicherheitskonzeptes mit Einhaltung der Richtlinien nach VdS 10000 gemäß des Art. 11 BayEGovG.
Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19