Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, § 4 Abs. 2 des vorgenannten Entwurfes der Zweckvereinbarung wie folgt zu formulieren:

 

(2)        Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf der Zweckbindungsfrist für die beantragten Zuwendungen nach der BayGibitR, frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Zweckvereinbarung möglich.

Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr jeweils zum 31.12. eines Jahres gegenüber allen beteiligten Gemeinden zu erklären.