Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Die Gemeinde Saaldorf-Surheim gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Am Westrand des Änderungsbereiches verläuft derzeit ein Feldweg, der insbesondere von Spaziergängern stark frequentiert wird. Auf dem Gemeindegebiet von Saaldorf-Surheim ist der Weg von Haberland bis zur Nord-West-Ecke des Flurstücks 2024 Gemarkung Freilassing gewidmet und im Besitz der Gemeinde. Es wäre daher wünschenswert, dass der Erhalt des Weges wenigstens in Fußwegbreite entlang der Westgrenze zumindest auf Ebene des Bebauungsplans gesichert wird.

 

Wir weisen darauf hin, dass es durch die sehr große zulässige Gebäudehöhe zu einer starken Verschattung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen in unserem Gemeindegebiet kommt. Für die dadurch entstehende Wertminderung sollte parallel zur Änderung des Bebauungsplans eine einvernehmliche Einigung zwischen den Eigentümern der landwirtschaftlichen Flächen und dem Bauwerber erzielt werden, um möglichen Schadenersatzforderungen zuvorzukommen.

 

Bei den Festsetzungen zu den Werbeanlagen bitten wir darum, auch für das Baufeld 51 Werbeanlagen an der Nordfassade auszuschließen, da diese ebenfalls in die freie Landschaft hineinwirken würden.