Sitzung: 16.09.2021 GR/045/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 18, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
Die Rechnungen für das Haushaltsjahr 2020 wurden gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Der Gemeinderat beschließt, der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2020 die Entlastung zu erteilen.