Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt der Bauvoranfrage bezüglich Umbau des best. Heubodens sowie Nutzungsänderung einer Teilfläche des bestehenden Heubodens zu Wohnzwecken mit einer Wohneinheit und Erneuerung des Dachstuhls beim Anwesen Weinbergstraße 40 (Fl.Nr. 3070, Gemarkung Saaldorf) das gemeindliche Einvernehmen. Die Erweiterung des Wohnraumes gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB wird aufgrund vorhandener Bausubstanz als verhältnismäßig angesehen.

Inwieweit eine landwirtschaftliche Privilegierung vorhanden ist und ob diese ggf. durch das Bauvorhaben beeinträchtigt wird, kann seitens der Gemeinde nicht beurteilt werden.