Sitzung: 07.07.2020 BUA/027/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Ergebnis:
Aufgrund von Änderungen des Planes kann das Bauvorhaben nun die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sillersdorf“ einhalten und wird somit als Genehmigungsfreistellungsverfahren (Freisteller) auf Verwaltungsebene weiterbehandelt.
-Der Tagesordnungspunkt
wird abgesetzt.-