Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

 

Der Vervollständigung der Rekultivierungsmaßnahmen von Fl.Nr. 714/4 und Fl.Nr. 785 Gemarkung Saaldorf wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Gemeinderat stimmt einer Restverfüllung innerhalb der nächsten 10 Jahre zu.

 

Der Anschluss des Geländes an die Kreisstraße BGL 3 (Fl.Nr. 724 Gemarkung Saaldorf) ist so auszubilden, dass das Gelände an der Grundstücksgrenze auf Straßenniveau anschließt und von dort aus mit einer Neigung von max. 5% nach Osten ansteigt.

 

 

Davon unbeschadet ist der Teil von Fl.Nr. 714/4, der nicht mehr Teil des neuen Antrags ist bis zum 31.12.2020 wie folgt herzustellen.

 

 

Der Erdwall ist von der südwestlichen Ecke aus entlang der Kreisstraße BGL 3 nach Norden auf einer Länge von 30 m und entlang der Zufahrtsstraße in Richtung Osten auf einer Länge von 10 Metern zurückzubauen, um eine Blickbeziehung zur rekultivierten Fläche zu schaffen und die Übersichtlichkeit der Ausfahrt zu verbessern. Der übrige Erdwall ist mit samt seiner Bepflanzung zu erhalten.