Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 21, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den ersten Bürgermeister Andreas Buchwinkler zum Standesbeamten zu bestellen. Das Aufgabengebiet wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt (Art. 2 Abs. 3 S. 1 AVPStG) Die Bestellung wird mit der Aushändigung der Urkunde vom 14. Mai 2020 wirksam und gilt auf die Dauer der Amtszeit des Ersten Bürgermeisters.


Der erste Bürgermeister Herr Andreas Buchwinkler ist gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt.