Sitzung: 21.04.2020 BUA/024/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen. Der Entwurf soll Entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung überarbeitet werden. Dies betrifft neben redaktionellen Anpassungen
im Einzelnen:
-
Verschiebung
der Straße um ca. 3,50 m nach Osten
-
Lockerung
der textlichen Festsetzung bezüglich bestimmter heimischer Nadelbäume
-
Baugrenzen
auf der Süd- und Westseite 3 m von Grundstücksgrenze (statt bisher 5 m)
-
Anpassung
der Schallschutzkontingente an die geänderten Flächen
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Helfau IV“ entsprechend der Abwägung zu überarbeiten und auf dieser Grundlage die erneute Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei soll bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.