Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beratung:

 

Der Gemeinderat gibt seinen Unmut kund und will wissen, wie lange die jetzige marode Straße in diesem Zustand bleiben wird. Es wird dringender Handlungsbedarf gesehen, den Zustand nicht so zu belassen, da der Neubau noch Jahre dauern wird. Die gesetzlich geforderten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zur Vergrämung der Haselmaus in einem benachbarten neuen Lebensraum sind nicht nachzuvollziehen. Erster BGM Bernhard Kern gibt bekannt, dass für die Umsiedlung der Haselmaus keine zusätzliche Zeit verloren geht, da diese Zeit auch für die Planungsschritte benötigt wird. Die Behörden arbeiten konstruktiv und ziehen alle an einem Strang. Frau Wallner bestätigt den schlechten Zustand der Straße. Die ständigen Schäden und Löcher im Bankett entstehen, weil die Straße so schmal ist. Wenn die Behebung der Schäden durch einen Deckenbau erfolgen würde, müsste man massiv in die Tiefe gehen und dies wäre sehr aufwendig und sehr teuer. Das Straßenbauamt flickt die Löcher und richtet kontinuierlich das Bankett. Sobald die Straße aus Neusillersdorf herausverlegt wird, wird die jetzige Straße umgewidmet und geht als Stichstraße in die Baulast der Gemeinde über. Das Staatliche Bauamt ist verpflichtet, eine Straße in einem Zustand zu übergeben, der der künftigen Nutzung gerecht wird. Das sinnvollste ist, dass das Bauamt eine Summe errechnen wird, was eine Sanierung kostet und wird dieses Geld der Gemeinde übergeben. Frau Wallner bestätigt die Rückzugsklausel, wonach ein Anwohner, der ein Grundstück an das Bauamt verkauft hat und der Baubeginn innerhalb von 10 Jahren nicht erfolgt, sein Grundstück wieder zurückkaufen kann. Jedoch geht sie davon aus, dass dies nur ein theoretischer Fall bleiben wird. Der Gemeinderat schlägt vor, das schadhafte Bankett bei der Einmündung Neusillersdorf mit Rasengittersteine oder Wabenmatten zu stabilisieren, anstatt ständig Kies zu verwenden, den es bei Regen auf die Straße spült und der dann für Motorradfahrer eine Gefahr darstellt. Frau Waller verspricht nachzuforschen. Ebenso kritisiert der Gemeinderat, dass der Verkehr während der Baumaßnahmen in Straß über die beanspruchte und marode Staatstraße 2104 für ein Jahr umgeleitet wird. Es soll geprüft werden, ob der Verkehr nicht vor Ort an der Baustelle vorbeigeleitet werden kann, die Dauer von einem Jahr minimiert werden kann, oder zumindest die Umleitungsstrecke für den Schwerverkehr gesperrt kann. Frau Wallner bestätigt den Umleitungszeitraum von einem Jahr, gibt aber bekannt, dass es ein rechtliches Problem ist, die Umleitungsstreck für den Schwerverkehr zu sperren. Sie empfiehlt der Gemeinde beim Erörterungstermin zur Baumaßnahme Straß dieses Anliegen persönlich vorzubringen.