Sitzung: 14.11.2019 GR/020/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 18, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
Die Rechnung für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Der Gemeinderat beschließt, der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2018 die Entlastung zu erteilen.
Erster Bürgermeister Bernhard Kern hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen, da er gemäß Art. 49 Abs. 1 der Gemeindeordnung persönlich beteiligt ist. Gemäß Art. 36 Satz 2 GO führt den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt Zweiter Bürgermeister Andreas Buchwinkler. GRM Monika Veiglhuber ist abwesend.