Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Saaldorf III“ bezüglich Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzmauer beim Anwesen Weiherstraße 20 (Fl.Nr. 114/2; Gemarkung Saaldorf) ab. Der Naturpool kann verfahrensfrei errichtet werden, solange die Festsetzungen im Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a BayBO eingehalten werden.