Sitzung: 17.01.2019 GR/011/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 21, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
Die Rechnungen für die Haushaltsjahr 2016 und 2017 wurden gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Der Gemeinderat beschließt, der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnungen 2016 und 2017 die Entlastung zu erteilen.
Erster Bürgermeister Bernhard Kern hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen, da er gemäß Art 49 Abs. 1 der Gemeindeordnung persönlich beteiligt ist. Gemäß Art. 36 Satz 2 GO führt den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt Zweiter Bürgermeister Andreas Buchwinkler.